Ehevertrag

Viele Paare möchten sicher gehen, dass eine mögliche Trennung konfliktfrei verläuft, und halten daher individuelle Regelungen für den Fall einer Scheidung in einem Ehevertrag fest. Hierbei gibt es jedoch einiges zu beachten, weshalb mögliche Probleme durch anwaltliche Beratung vermieden werden können.

alt

Grundsätzlich gilt, dass ein Ehevertrag nur vor einem Notar Gültigkeit erlangt, wobei allerdings die notarielle Form durch eine Protokollierung beim Familiengericht ersetzt werden kann.

Ein Ehevertrag kann jederzeit abgeschlossen werden

Der Abschluss eines Ehevertrages ist in jedem Stadium der Ehe möglich: Nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch während der bestehenden Ehe, anlässlich der Trennung und sogar noch bei der Scheidung.
Generell kann ein Paar im Ehevertrag alles regeln – allerdings sind einige, vom Gesetzgeber festgelegte Materien, davon ausgenommen.

So kann etwa der Elternteil, der die gemeinsamen Kinder betreut, nicht auf die ihm zustehenden Unterhaltszahlungen verzichten, und auch der Rentenausgleich kann nicht ohne Weiteres ehevertraglich außer Kraft gesetzt werden.

Was passiert, wenn sich die Gesetzeslage ändert?

Wichtig ist es zudem, Eheverträge von Zeit zu Zeit auf ihre Rechtsgültigkeit zu prüfen, denn aufgrund der sich wandelnden Gesetzeslage und Rechtsprechung können Klauseln aus Verträgen, die schon vor mehreren Jahren abgeschlossen wurden, heute unzulässig sein. Christine Boubaris berät Sie in diesen Fällen gerne, damit Sie keine böse Überraschung erleben, wenn im Ernstfall Regelungen aus dem Ehevertrag nicht mehr gültig sind!