Ordnungswidrigkeiten

Sind Sie zu schnell gefahren? Haben Sie im Halteverbot geparkt oder eine rote Ampel überfahren? Kleinere Verkehrsdelikte, etwa solche, die im Bußgeldkatalog als Ordnungswidrigkeiten definiert sind, sind wohl den meisten Verkehrsteilnehmern schon unterlaufen.

alt

Ordnungswidrigkeiten können ärgerlich sein, weil sie meistens ein Bußgeld und eine Eintragung im Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg) nach sich ziehen – im schlimmsten Fall kann sogar ein Fahrverbot erteilt werden. Strafrechtliche Konsequenzen sind zwar nicht zu erwarten, dennoch empfiehlt es sich, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Bußgeldbescheide aus dem Ausland

Neuerdings droht auch Gefahr aus dem Ausland: Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland sollten Sie keinesfalls ignorieren, denn nach EU-Recht dürfen diese auch in Deutschland vollstreckt werden. Rechtsanwältin Tanja Paul kann Ihnen helfen, Ihre Chancen, etwa bei einem Einspruch, einzuschätzen.