Fluggastrecht
Ähnliche Probleme treten auf, wenn ein Flug annulliert wird oder sich verspätet. Hier kann für die Passagiere ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Fällt ein Flug aus oder hat der Flieger mehr als drei Stunden Verspätung, hat der Reisende – zumindest gegenüber europäischen Fluglinien – Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro.
Auch bei weniger als drei Stunden Verspätung kann aber ein Anspruch geltend gemacht werden, nämlich wenn aufgrund der Verspätung ein Anschlussflug verpasst wird. Viele Fluggesellschaften weigern sich zu zahlen, obwohl sie nur durch außergewöhnliche Umstände wie besondere Wetterbedingungen oder Streiks davon freigesprochen sind.
So kommt es nicht selten vor, dass die Fluggesellschaft auf Beschwerden nicht reagiert und versucht, den Fall einfach auszusitzen. Es ist daher empfehlenswert, einen Anwalt zu kontaktieren, um Ansprüche mit anwaltlichen Nachdruck durchzusetzen.