Gekündigt? Ihr Arbeitgeber zahlt nur noch unregelmäßig oder gar nicht mehr? Mit seiner langjährigen beruflichen Erfahrung vertritt Rechtsanwalt Tsalaganides nachdrücklich Ihre Interessen. Er schätzt Ihre Erfolgschancen bei einer Kündigung ein, und unterstützt Ihr Interesse auf Weiterbeschäftigung oder auf eine angemessene Abfindung.
Seine Empfehlung bei Kündigung: Grundsätzlich gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht zu klagen. Dabei ist allerdings Eile geboten. Denn die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wenn der Arbeitsplatz nicht gesichert werden kann, endet der Rechtsstreit beim Arbeitsgericht meistens mit einem Vergleich. Dabei wird regelmäßig eine angemessene Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes sowie die Erteilung eines Arbeitszeugnisses mit guter Beurteilung vereinbart.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Beratung und Vertretung gegenüber der Arbeitsagentur bei Streitigkeiten über den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Außerdem unterstützt Michael Tsalaganides Berufstätige, die als sogenannte Aufstocker auf Arbeitslosengeld 2 angewiesen sind.
Außerdem nimmt Michael Tsalaganides die Rechte Hilfebedürftiger wahr, die auf Grundsicherung nach dem SGB II (sog. Hartz IV) angewiesen sind.
Aktuelle Veröffentlichungen:1. Schwerbehindertenstatus bei zwei Einzelgraden der Behinderung von jeweils 30
Entscheidungsanmerkung zum Urteil des Sozialgerichts Hamburg, 11.08.2021, S 12 SB 303/17, Link zum Dokument in: ASR (Anwalt/Anwältin im Sozialrecht) 2022, S. 264f. Link zum Dokument Die Fachzeitschrift ASR ist hervorgegangen aus den Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein.
2. Michael Tsalaganides, Dr. Steffen Krieger: Fünf Thesen - fünf Gegenthesen: Bietet das AGG effektiven Rechtsschutz?
in: AE (Arbeitsrechtliche Entscheidungen), 2022, S. 17f. Link zum Dokument Die AE wird von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein herausgegeben.
3. Berechnung des Elterngelds bei schwangerschaftsbedingten Einkommensnachteilen
Entscheidungsanmerkung zum Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, 24.01.2022, L 2 EG 4/20, Link zum Dokument in: ASR (Anwalt/Anwältin im Sozialrecht) 2022, S. 73f. Link zum Dokument