Unterhaltsrecht

Einer der häufigsten Streitpunkte im Familienrecht ist die Frage nach dem Unterhalt. Zu unterscheiden ist hierbei zunächst zwischen dem Verwandtenunterhalt – etwa dem Kindesunterhalt – und dem Ehegattenunterhalt.

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Verwandtenunterhalt

Verwandtenunterhaltspflichten können in gerader Abstammungslinie bestehen, also etwa gegenüber Eltern oder Großeltern – nicht aber gegenüber Geschwistern, Onkeln oder Tanten.

Generell gilt: Eltern haben ihren minderjährigen Kindern gegenüber immer eine Unterhaltspflicht, selbst dann, wenn sie nicht das Sorgerecht für das Kind haben! Jeder Vater und jede Mutter hat für sein oder ihr minderjähriges schulpflichtiges Kind zumindest eine Mindestversorgung sicherzustellen. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kommt seinen Unterhaltspflichten durch Betreuung des Kindes bereits in ausreichendem Maße nach.

Unterhaltungspflichten auch gegenüber Eltern

Was Vielen nicht bekannt ist: Nicht nur Kinder können gegenüber ihren Eltern Unterhaltsansprüche anmelden, es kann genauso auch für pflegebedürftige Eltern im Alter ein Unterhaltsanspruch gegenüber den erwachsenen Kindern bestehen. Auch in Fragen des Unterhalts kann ein Familienanwalt Sie beraten und Ihnen weiterhelfen.

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Ehegattenunterhalt

Es ist eine weit verbreitete Annahme, dass im Falle einer Scheidung nicht nur die Kinder versorgt sein müssen, sondern stets auch der schlechter verdienende Ehepartner. Dieser Fall trifft jedoch nicht immer zu! Um Unterhaltsansprüche zu klären, ist zunächst zu unterscheiden zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt.

Der Trennungsunterhalt ist zu zahlen vom Moment der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung und steht dem schlechter verdienenden Ehepartner auf jeden Fall zu, sofern sich aus den Einkommen der Ehepartner eine wesentliche Differenz ergibt.

Für den nachehelichen Unterhalt, der ab der rechtskräftigen Trennung greift, gelten jedoch andere Bestimmungen: Hier gilt, dass der schlechter verdienende Ehepartner seine volle Arbeitskraft ausschöpfen muss, um den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Nur, wenn dies nicht möglich ist, etwa aufgrund der Betreuung der gemeinsamen Kinder, kann ein Anspruch auf Unterhalt weiterbestehen.

Aufgrund der komplexen, sich ständig wandelnden Gesetzeslage und Rechtsprechung ist es für den Laien schwierig, Unterhaltsansprüche oder –pflichten zu bestimmen, weshalb es sehr zu empfehlen ist, Rat bei einem Fachanwalt für Familienrecht zu suchen.