Das Familienrecht ist auf Ausgleich angelegt. Hier geht es nicht um Kläger und Beklagte, oder Sieger und Besiegte. Im Familienrecht geht es um den Interessenausgleich aller Beteiligten - immer orientiert am Wohl der Kinder. Christine Boubaris weist darauf hin, dass Familiengerichte die Bereitschaft zum Vergleich erhöhen möchten und es deshalb begrüßen, wenn die Eheleute mit ihren Anwälten vor Gericht erscheinen.
Auch so genannte Verfahrenskostenmandate übernimmt Christine Boubaris gern. In diesen Fällen trägt die Staatskasse die Anwaltskosten. Aus ihrer Erfahrung weiß die Fachanwältin, dass die Gerichte großzügig bei der Gewährung dieser Unterstützung sind.
Der zweite Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist das Mietrecht. Wenn es um Wohnungskündigungen, Unstimmigkeiten bei Schönheitsreparaturen oder Wohnungsmängel geht steht Ihnen Christine Boubaris fachkundig zur Seite. Auch bei Fragen der Rechtmäßigkeit von Untervermietungen oder der berüchtigten Weißklausel berät die freundliche Anwältin Sie gern und vertritt Ihre Interessen gegebenenfalls vor Gericht.