Beim Gebrauchtwagen fallen mir nach dem Kauf Mängel auf – Was kann ich tun?

Auch der Kauf und die Reparatur von Fahrzeugen fallen unter das Verkehrsrecht. Oft kommt es vor, dass dem Käufer Mängel am Fahrzeug erst nach dem Kauf auffallen, die zunächst nicht erkennbar waren, oder dass eine Reparatur nicht fachgerecht ausgeführt wurde.

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Derartige Fälle sind für den Kunden ärgerlich, denn sie können kostspielig sein. Besonders schlimm wird es, wenn der Verkäufer die Mängel bestreitet.

Aber keine Angst: Der Kunde ist auch hier nicht chancenlos, insbesondere, wenn der Wagen bei einem gewerblichen Händler gekauft wurde, denn dieser hat eine Gewährleistungspflicht. Rechtsanwältin Tanja Paul hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.